Versicherung
Reiserücktrittsversicherung
In den Urlaub zu fahren ist für viele Menschen ein schönes Ereignis. Es ist schön, für eine Weile wegzukommen und sich in einer schönen und/oder überraschenden Umgebung zu entspannen. Dass dies in den meisten Fällen sorglos geschieht, wird zutreffen.
Egal wie klein die Chance ist, es kann immer etwas passieren. Einer der Teilnehmer kann krank oder arbeitslos werden, das Auto geht kaputt oder es gibt andere weniger angenehme Dinge. In einem solchen Fall ist es gut, eine Reiserücktrittsversicherung zu haben. In vielen Situationen übernimmt die Versicherung die Stornokosten und sorgt für eine korrekte finanzielle Abwicklung. Auch die nicht genutzten Urlaubstage werden oft zurückerstattet. Das gibt Sicherheit in einer schwierigen Situation.
Easyatent arbeitet mit der Allianz Versicherung (eine der größten in Europa) zusammen.
Was kostet eine ALLIANZ-Rücktrittsversicherung?
Berechnungsbeispiel für eine Reisesumme von € 1.500,-
Versicherungsprämie: 6,0% von € 1.500,- | € 90,- |
Kosten der Police: | € 5,- |
Versicherungssteuer: 21% von (€90,- + €5,-) | € 19,95 |
Gesamtbetrag: | € 114,95 |
Im Buchungsprozess bei Schritt 2 können Sie ganz einfach eine Stornoversicherung abschließen.
Wie hoch ist die Covid-19-Deckung in der Reiserücktrittsversicherung?
Mit unserer Covid-19-Deckung reisen Sie mit extra Schutz und wissen im Voraus, woran Sie sind. Nachfolgend in Kürze der zusätzliche Versicherungsschutz, den wir bei unserer Kurzzeit- und Dauerstornoversicherung* kostenlos anbieten.
✅ Stornierungskosten, wenn Sie kurz vor der Abreise Korona bekommen.
✅ Stornierungskosten, wenn Sie in Quarantäne gehen müssen, weil Sie mit jemandem in Kontakt waren, der Corona hat.
✅ Erstattung von nicht genutzten Urlaubstagen am Zielort aufgrund von Krankenhausaufenthalten durch Covid-19.
✅ Sie zahlen keine zusätzliche Prämie für die Covid-19-Deckung.
*Die Covid-19-Abdeckung gilt nur für Länder mit einem grünen oder gelben Reisehinweis.
In welchen Fällen kann auch die Stornoversicherung in Anspruch genommen werden
✅ Tod, schwere Krankheit oder Unfall von Ihnen oder einem Mitversicherten.
✅ Tod, schwere Krankheit oder lebensbedrohlicher Unfall eines Familienmitglieds ersten, zweiten oder dritten Grades.
Familienmitglieder 1. Grades: Partner, (Schwieger-)Eltern, Kinder und Partner Ihrer Kinder.
Familienmitglieder 2. Grades: Enkelkinder, Großeltern, Brüder, Schwager und Schwägerinnen.
Familienmitglieder 3. Grades: Onkel, Tanten, Cousins, Urgroßeltern, Urenkel.
✅ Mietobjekt zugeordnet (Wenn Sie unerwartet ein Mietobjekt zur Verfügung gestellt bekommen und die Miete während der Reise oder im Zeitraum von 30 Tagen vor Reiseantritt beginnt).
✅ Beendigung der Beziehung (Sie müssen dies nachweisen können. Zum Beispiel durch Scheidungspapiere, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder eine Abmeldung aus dem Grundbuch der Gemeinde, aus der hervorgeht, dass Sie nicht mehr unter derselben Adresse wohnen).
✅ Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage (Wenn Sie Ihre Reise stornieren, werden Ihnen auch die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage erstattet, und zwar bis zu dem in Ihrer Police angegebenen Betrag. In allen Fällen muss der Grund in den Bedingungen angegeben werden).
✅ Stornierung der Reise: Entschädigung auf Basis des vollen Reisepreises (Entschädigung: anteilig) (In diesem Fall erhalten Sie auch bei Stornierung der Reise den vollen Reisepreis erstattet, maximal bis zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Betrag. In allen Fällen muss der Grund in den Bedingungen angegeben werden).
✅ Entschädigung bei verspäteter Abreise (Sie haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln (Schiff, Bus, Bahn oder Flugzeug) auf der Hinreise aus Deutschland.
Verzögerung:
8-20 Stunden : 1 Tag Kompensation
20-32 Stunden: 2 Tage Ausgleich
32 Stunden Verspätung oder mehr: 3 Tage Entschädigung
Im Anhang finden Sie die Bedingungen der Stornoversicherung.