Versicherung
Reiserücktrittsversicherung
In den Urlaub zu fahren, ist für viele Menschen ein schönes Ereignis. Es ist schön, für eine Weile wegzukommen und sich in einer schönen und/oder überraschenden Umgebung zu entspannen. Dass dies in den meisten Fällen sorglos geschieht, wird zutreffen.
Egal wie klein die Chance ist, es kann immer etwas passieren. Einer der Teilnehmer kann krank oder arbeitslos werden, das Auto geht kaputt oder es gibt andere weniger angenehme Dinge. In einem solchen Fall ist es gut, eine Reiserücktrittsversicherung zu haben. In vielen Situationen übernimmt die Versicherung die Stornokosten und sorgt für eine korrekte finanzielle Abwicklung. Auch die nicht genutzten Urlaubstage werden oft zurückerstattet. Das gibt Sicherheit in einer schwierigen Situation.
Was kostet eine Rücktrittsversicherung?
Berechnungsbeispiel für eine Reisesumme von € 1.500,-
Versicherungsprämie: 6,0% von € 1.500,- | € 90,- |
Kosten der Police: | € 5,- |
Versicherungssteuer: 21% von (€90,- + €5,-) | € 19,95 |
Gesamtbetrag: | € 114,95 |
Im Buchungsprozess bei Schritt 2 können Sie ganz einfach eine Stornoversicherung abschließen.
Die Versicherungskosten werden auf die erste Zahlung angerechnet.
In welchen Fällen kann auch die Stornoversicherung in Anspruch genommen werden
- Tod, schwere Krankheit oder Unfall von Ihnen oder einem Mitversicherten.
- Tod, schwere Krankheit oder lebensbedrohlicher Unfall eines Familienmitglieds ersten, zweiten oder dritten Grades.
Familienmitglieder 1. Grades: Partner, (Schwieger-)Eltern, Kinder und Partner Ihrer Kinder.
Familienmitglieder 2. Grades: Enkelkinder, Großeltern, Brüder, Schwager und Schwägerinnen.
Familienmitglieder 3. Grades: Onkel, Tanten, Cousins, Urgroßeltern, Urenkel. - Mietobjekt zugeordnet (Wenn Sie unerwartet ein Mietobjekt zur Verfügung gestellt bekommen und die Miete während der Reise oder im Zeitraum von 30 Tagen vor Reiseantritt beginnt).
- Beendigung der Beziehung (Sie müssen dies nachweisen können. Zum Beispiel durch Scheidungspapiere, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder eine Abmeldung aus dem Grundbuch der Gemeinde, aus der hervorgeht, dass Sie nicht mehr unter derselben Adresse wohnen).
- Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage (Wenn Sie Ihre Reise stornieren, werden Ihnen auch die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage erstattet, und zwar bis zu dem in Ihrer Police angegebenen Betrag. In allen Fällen muss der Grund in den Bedingungen angegeben werden).
- Stornierung der Reise: Entschädigung auf Basis des vollen Reisepreises (Entschädigung: anteilig) (In diesem Fall erhalten Sie auch bei Stornierung der Reise den vollen Reisepreis erstattet, maximal bis zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Betrag. In allen Fällen muss der Grund in den Bedingungen angegeben werden).
- Entschädigung bei verspäteter Abreise (Sie haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln (Schiff, Bus, Bahn oder Flugzeug) auf der Hinreise aus Deutschland.
Verzögerung:
8-20 Stunden : 1 Tag Kompensation
20-32 Stunden: 2 Tage Ausgleich
32 Stunden Verspätung oder mehr: 3 Tage Entschädigung