Luxuriöser Campingurlaub!
Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
Reservierung
Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie Easy a Tent den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich
an. Die Anmeldung muss vollständige Angaben
über die Namen sämtlicher Reiseteilnehmer,
einschließlich der Kinder mit
Geburtsdaten, die Anschrift des Buchenden, die gewünschte
Unterkunft
sowie die Aufenthaltsdauer enthalten. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege geschehen. Der Buchende hat für
alle Vertrags-verpflichtungen
von Mitreisende
und dritten Personen, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen,
sofern
er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von
Easy a Tent beim Kunden zustande.
Sie bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird Easy
a Tent dem Kunden
eine schriftliche Reservierungsbestätigung
übermitteln. Hierzu ist Easy a
Tent nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden
weniger als 7
Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
Verbot der Überbelegung
Die Unterkünfte dürfen nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür
vorgesehen, angemeldet
und von Easy a Tent rückbestätigt sind.
Anzahlung sowie Restzahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und nach Nachweis der Sicherheitsleistung/
Insolvenzabsicherung (§ 651 k Abs. 5 BGB) hat der Kunde
eine Anzahlung von 15 % auf den in der Reisebestätigung ausgewiesenen
Reisepreis zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens
10 Wochen vor
Ankunft am gebuchten Reiseziel und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar
und fällig, sofern die Sicherheitsleistung nachgewiesen ist und die Reise
von Easy a Tent nicht mehr abgesagt werden kann. Falls die Reservierung
innerhalb von 6 Wochen vor Anreise
zustande
gekommen ist, muss der volle
Reisepreis sofort bei Übergabe des Nachweises der Sicherheitsleistung
gezahlt werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Easy a Tent
berechtigt,
nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß
der Stornierungs-Regelung
dieser AGB zu belasten. Bei Doppel- oder Über-zahlungen des Reisepreises
werden bei Rückzahlung 5,00 Euro Bearbeitungs-kosten berechnet.
Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
von Easy a Tent nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Easy a Tent wird den Kunden
über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund
informieren.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Kunde berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teil-nahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen,
wenn Easy a Tent in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für
den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich
nach der Erklärung durch Easy a Tent über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise
gegenüber
Easy a Tent geltend zu
machen.
Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist Easy a Tent gegenüber unter der in diesen AGB angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Vermittler gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert Easy a Tent den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Easy
a Tent, soweit der Rücktritt
nicht von Easy
a Tent zu vertreten ist oder ein Fall
Höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung
für die bis zum
Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen von Easy a
Tent in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Easy a Tent hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter
Berücksichtigung
der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich
ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs
der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
- ab dem 2. Tag nach Rechnungsdatum bis 84. Tag vor Anreise: 20 % des
Reisepreises, - ab dem 83. Tag bis 42. Tag vor Anreise: 50 % des Reisepreises,
- ab dem 41. Tag bis 14. Tag vor Anreise: 90 % des Reisepreises,
- ab dem 13. Tag bis zum Anreisetag: 100 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Easy a Tent
nachzuweisen, dass Easy a Tent überhaupt
kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Easy a Tent geforderte
Pauschale. Easy a Tent behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem
Falle ist Easy a Tent verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
Reiseversicherungen
Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
mit Reiseabbruchversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der
Behandlungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend
empfohlen.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Easy a Tent kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde
ungeachtet
einer Abmahnung durch Easy a Tent nachhaltig
stört oder wenn er sich in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt
ist. Kündigt
Easy a Tent, so behält Easy a Tent den Anspruch
auf den Reisepreis. Easy a Tent muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Easy a Tent
aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen
erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern
Easy a Tent
gutgebrachten Beträge.
Beschränkung der Haftung
- Die vertragliche Haftung von Easy a Tent für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit Easy a Tent für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. - Die deliktische Haftung von Easy a Tent für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunden und Reise.
Obliegenheiten des Kunden
- Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit Easy a Tent wie folgt konkretisiert: - Der Kunde ist gehalten, auftretende Mängel unverzüglich der
örtlichen Vertretung von Easy a Tent anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. - Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von Easy a Tent vor Ort wird der Kunde spätestens
mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. - Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht
geschuldet, so ist der Kunde gehalten, Mängel unverzüglich direkt
gegenüber Easy a Tent unter der nachstehend angegebenen
Anschrift anzuzeigen. - Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. - Die örtlichen Vertreter von Easy a Tent oder die Mitarbeiter von
Leistungsträgern sind nicht befugt und von Easy a Tent nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Easy a Tent anzuerkennen. - Wird die Reise in Folge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so
kann der Kunde den Vertrag kündigen. Das selbe gilt, wenn ihm die Reise
in Folge eines solchen Mangels aus wichtigem, Easy a Tent erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Easy
a Tent - oder soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart - die Beauftragten von Easy a Tent vor Ort, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Easy a Tent oder deren Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Ausschlussfrist/Verjährung/Abtretungsverbot
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt
der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber Easy a Tent unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. - Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von Easy a Tent oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Easy a Tent oder eines deren Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Easy a Tent oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters von Easy a Tent oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. - Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
- Die Verjährung nach vorstehenden Regeln beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben
zwischen dem Kunden und Easy a Tent Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder Easy a Tent die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsregelungen zu Schadenersatzansprüchen
des Kunden, insbesondere gemäß § 199 Abs. 2 BGB und § 199 Abs. 3 BGB
unberührt. - Die Abtretung von Ansprüchen gegen Easy a Tent ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist ausgeschlossen.
Pass-, Visa- sowie Gesundheitsvorschriften
Easy a Tent wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemein-schaften, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss
sowie über
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden oder
eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen. Der Kunde ist verant-wortlich für das Beschaffen
und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie
das
Einhalten von Zoll- und Devisen-vorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn Easy a Tent schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert
hat.
Allgemeine Bestimmungen
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Easy a Tent findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen.
Veranstalter:
Easy a Tent VOF
Chroomweg 2
8445 BN Heerenveen
Niederlande
Telefon: +31 513-625244
Fax +31 513-683420
eMail: info@easyatent.nl
Geschäftsführer:
R Oude Kotte
Stand: Oktober 2008
D15/D20947



